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Beate Blohberger Unternehmensberatung

Pater-Bernhard-Rodlberger-Str. 26
4600 Thalheim | Österreich
M +43 / 699 / 10 30 10 75
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Termine nach tel. Vereinbarung.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Beate Blohberger
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I. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr der Unternehmensberatung Beate Blohberger, A-4600 Thalheim, Pater-Bernhard-Rodlberger-Str. 24, (in der Folge kurz „Auftragnehmer“) gelten ausschließlich die nachstehenden AGB; sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners des Auftragnehmers (in der Folge kurz „Auftraggeber“) – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

II. Stellvertretung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrag durch sachverständiger, unselbstständig beschäftigter Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Auch der Mitarbeit anderer selbstständiger Buchhalter, Steuerberater und sonstiger Erfüllungsgehilfen wird durch den Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt.

 

III. Umfang und Ausführung des Auftrages

Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrages werden vertraglich vereinbart.

 

IV. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistung- und/oder Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Dienstleistungs- und/oder Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Durchführung der Buchhaltung, Vorbereitung und Erstellung von Saldenlisten und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

 

V. Honorar

Das Honorar des Auftragnehmers wird individuell vereinbart. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind 50% des vereinbarten Honorars bei Beauftragung zur Bezahlung fällig, das restlich vereinbarte Honorar steht dem Auftragnehmer nach Auftragserfüllung zu. Er ist jedoch auch berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.

 

VI. Geheimhaltung/Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu zeitlich unbegrenztem Stillschweigen über den gesamten Inhalt des Auftrages, sowie über alle ihm durch die Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Informationen, Umstände und geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

Der Auftragnehmer ist von dieser Schweigepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten, denen er sich zur Aufgabenerfüllung bedient, entbunden, hat jedoch die Schweigepflicht auf diese Personen zu überbinden und haftet für deren Verstoß wie für einen eigenen.

Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Vertragsverhältnisses vom Auftragnehmer verarbeitet werden.

 

VII. Haftung und Schadenersatz

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratungen nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Der Auftragnehmer hat entsprechend den Bestimmungen des §10 BiBuG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar um Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.

Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nicht. Die sonstige Haftung ist – soweit es sich nicht um Personenschäden handelt – mit der Höhe der Versicherungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin begrenzt.

Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, aufgrund von Schädigungen, die diesem dem Auftraggeber – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Auftraggeber – zufügen.

 

VIII. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner Dienstleistungs- und/oder Beratungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Er ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Kosten der Beseitigung der Mängel, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des Auftragnehmers erlangt hat.

Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder – falls die erbrachte Leistung in Folge des Fehlschlagens der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

 

IX. Aufrechnungs- und Zurück-behaltungsverbot

Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber lediglich mit gerichtlich festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Im Übrigen ist die Kompensation ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen unter Hinweis auf Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatz-ansprüche zurückzuhalten.

 

X. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für alle Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften zwischen dem Aufragnehmer und dem Auftraggeber einschließlich Streitigkeiten über den Abschluss, die Rechtswirksamkeit, die Änderung und die Beendigung dieser Rechtsgeschäfte wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für 4600 Thalheim vereinbart.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechtes als vereinbart.

 

XI. Salvatorische Klausel

Sollte ein oder mehrere Punkt(e) dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Punkte unberührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Punktes gilt ein solcher als vereinbart, der rechtswirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Punktes am Nächsten kommt.